Bei einer externen Abschlussarbeit musst Du im Unternehmen einen Vertrag unterschreiben. Was die Klauseln bedeuten, was drinstehen muss und sollte:
Thesis Knowhow

Abschlussarbeit im Unternehmen – Der Vertrag

Wenn Du Deine Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit in einem Unternehmen schreiben m��chtest, musst Du in den allermeisten Fällen einen schriftlichen Vertrag unterschreiben, in dem die Konditionen und wichtige Klauseln zum Arbeitsverhältnis festgehalten werden. Juristen-Sprech, der nicht immer einfach zu verstehen ist, kann in Kombination mit der universitären Prüfungsordnung manche Probleme aufwerfen.

Um etwaigen Problemen vorzubeugen, solltest Du alle bedeutenden Fragen und Aspekte zur Bachelor-, Master- oder Doktorarbeitsthesis sowie die Rahmenbedingungen der Kooperation in einem schriftlichen Vertrag mit dem Unternehmen und der Universität festhalten. Hier als Laie den Überblick zu behalten, fällt oft schwer. Was ist nötig, was behindert eventuell die Arbeitsweise, was ist überflüssig oder gar verboten?

Der Vertrag sollte neben dem Thema und Ziel Deiner Abschlussarbeit die Namen Deiner Betreuer und Ansprechpartner im Unternehmen beinhalten. Auch eine genaue Aufgabendefinition und ein Arbeitsplan für die Bearbeitung Deiner Thesis im Unternehmen sollten definiert sein. Ebenso solltest Du abklären, welche Möglichkeiten die jeweiligen Parteien bei Nichterbringung der Leistung o.ä. haben (z.B. wenn die Ergebnisse Deiner Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit nicht ausfallen, wie erwartet, das Arbeitsverhältnis frühzeitig abgebrochen wird oder der Krankheitsfall eintritt).

Der Vertrag beinhaltet in der Regel Passagen, die Dich als Studierenden organisatorisch in den Betrieb einordnen, Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte und Haftungsfragen, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von firmeninternen und firmenbezogenen Daten zum Ziel haben etc..

Ein Vertrag zwischen Dir, einem Studierenden mit Abschlussarbeitsvorhaben, und einem Unternehmen ist meist ein privatrechtlicher Vertrag des Studierenden mit der externen Einrichtung. Eine juristische Prüfung der Universität ist meist nicht möglich. Umso wichtiger ist es, den Vertrag genau zu überprüfen. Insbesondere tust Du gut daran, Dich mit folgenden Punkten auseinanderzusetzten:

 

Einzugehenden Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen bzw. der Institution

Du solltest genau prüfen, ob Du die gegenüber dem Unternehmen einzugehenden Verpflichtungen auch einhalten kannst. Bei der Einräumung von Nutzungsrechten an dem Ergebnis Deiner Abschlussarbeit solltest Du z.B. beachten, dass Du über derartige Rechte nicht oder nicht allein verfügen kannst, wenn Du bei Deiner Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit z.B. institutseigene Software oder Software, die allein zu Forschungs- und Lehrzwecken der Universität verwendet werden darf, bzw. auf gewerblich bzw. urheberrechtlich geschütztem Know-how der Universität, von Institutsmitgliedern oder dritten Personen aufbaut, verwendet hast.

 

Versicherungsschutz während der Arbeitszeit

Ein Abschlussarbeits-Vertrag sieht i.d.R. nicht Deine sozialrechtliche Eingliederung in das Unternehmen vor. Die Haftung Dir gegenüber wird weitestgehend beschränkt. Auch Dein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz als immatrikulierter Studierender greift nur im direkten Zusammenhang mit Deinem Studium. Deshalb solltest Du für den Zeitraum, in dem Du außerhalb des Einflussbereiches der Universität in einem Unternehmen oder auf Reisen bist, dringend Deine versicherungsrechtliche Situation vorab mit dem Unternehmen bzw. Deiner Versicherungen abklären (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung etc.). Manchmal kann es auch sinnvoll sein, für den Zeitraum Deiner Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit zusätzliche Versicherungen abzuschließen.

Wenn Du Zweifel hast, ob Du den Vertrag, den das Unternehmen anlässlich der Erstellung Deiner Abschlussarbeit anbietet, unterzeichnen kannst, solltest Du Dich mit dem betreuenden Dozenten, dem Dezernat oder mit dem Studierendenservice in Verbindung setzen und den Vertrag prüfen lassen.

 

Vertrag zwischen Universität und Unternehmen

Neben einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Dir und dem Unternehmen, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, einen Kooperationsvertrag zwischen dem Dozenten als Universitätsstellvertreter und dem Unternehmen abzuschließen, in dem auftretenden Fragen geregelt werden. Dieser Fall tritt dann ein, wenn die Ergebnisse der Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit für das jeweilige Unternehmen einen Marktwert besitzen, der mit der Verwendung von z.B. Geräten, Software oder Know-how des Fachbereiches der Universität erzielt werden kann. Auch wenn das Unternehmen ausdrücklich Wert auf die Beurteilung der unternehmensbezogenen Daten und Fakten durch den Dozenten legt, ist ein Vertrag sinnvoll, denn in der Regel beurteilt der betreuende Dozent nur den wissenschaftlichen Teil der Abschlussarbeit (nicht die unternehmensbezogenen Daten und Fakten).  Sollte durch die externe Bearbeitung zusätzlicher Aufwand für die Universität entstehen (z.B. Reisekosten für einen Unternehmensbesuch o.ä.), muss dies auch vertraglich festgehalten werden.

 

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